Prostitution ist in Deutschland nicht strafbar, sondern erlaubt. Seit dem 01.01.2002 ist das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) in Kraft. Damit haben Prostituierte, Callboys und Bordellinhaber Rechte, auf die sie sich auch vor Gericht berufen können. Neben dem Prostitutionsgesetz gibt es noch andere wichtige Gesetze für Escorts. Auch jedes Bundesland und jede Stadt hat eigene Regelungen und Verordnungen, die für Prostituierte wichtig sind.
Welche Gesetze für dich gelten, hängt davon ab, ob du:
Hier einige der wichtigsten Veränderungen durch das Prostitutionsgesetz:
Zwang, Ausbeutung, Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren stehen weiterhin unter Strafe!
Auch ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einer minderjährigen Person und einer volljährigen kann angezeigt werden.
Solltest du betroffen sein oder etwas mitbekommen, geh zur Polizei und dir in einer Beratungsstelle oder beim Jugendamt Hilfe holen.
Die meisten Escorts und Stricher betreiben ihr Geschäft schon auf eigene Rechnung. Offiziell selbstständig sein, bedeutet noch eine Menge mehr. Als Selbstständiger musst du:
Es ist nicht einfach, all die bürokratischen Mühen anzugehen. Dennoch gibt es viele Vorteile für dich. Z.B. den legalen Aufenthalt in Deutschland. Ein höheres legales Einkommen und finanzielle Unabhängigkeit. Keine Verfolgung durch die Ordnungsbehörden. Oder die soziale Absicherung in der Kranken- und Rentenversicherung.
Den Arbeitsplatz kannst du dir im Rahmen der Sperrgebietsverordnung selbst aussuchen.
Welche sexuellen Dienstleistungen du anbietest, wann und wie lange du arbeitest, liegt in deiner eigenen Entscheidung.
Wichtig ist, dass du bereit bist Eigenverantwortung zu übernehmen. Das bedeutet auch sich in unsicheren Momenten Hilfe zu holen.
Als Callboy benötigst du keine Gewerbeanmeldung! Trotzdem solltest du dich zur Sicherheit informieren, wie die Praxis in deinem Bundesland aussieht.
Als Selbstständiger musst du Werbung für dein Geschäft machen.
Wenn du dich selbstständig machen willst, solltest du dich mit folgenden Bestimmungen vertraut machen:
Damit du nicht den Überblick verlierst, lass dich beraten, welche Bestimmungen in deinem speziellen Fall wichtig sind. Auf unserer Seite kannst du dir einen guten Überblick verschaffen oder dich mit Fragen an die virtuelle Beratungsstelle wenden. Informationen und Hilfe findest du auch bei dem Bundesverband für sexuelle Dienstleistungen www.busd.de. Unterstützung bei den Steuerfragen kann dir auch ein erfahrener Steuerberater sein.
Schon immer wurden Einnahmen aus der Prostitution besteuert. Das bedeutet, du musst auf dein Kundenhonorar Steuern zahlen. Deine Einnahmen und Ausgaben musst du mit Rechnungen und Quittungen belegen. Zum Beispiel in einem Kassenbuch oder mit einer Buchhaltung. In der Regel folgt am Ende eines Kalenderjahres eine Steuererklärung.
Wenn du dich selbstständig machen willst, musst du dich bei deinem zuständigen Finanzamt zum Beispiel unter der Bezeichnung „Callboy“, „Escort“ oder „Dienstleistung persönlicher und sachlicher Art“ anmelden und erhältst eine Steuernummer.
Wie viel Umsatz- und Einkommenssteuer du zahlen musst, richtet sich nach der Höhe deines Jahreseinkommens und danach, ob du verheiratet bist oder Alleinverdiener. Wichtig dabei ist weiterhin, wie viel Ausgaben du z.B. für Kondome, Miete, Annoncen, spezielle Arbeitskleidung oder Sextoys hast.
Obwohl du als selbstständiger Callboy keine Gewerbeanmeldung brauchst, wirst du steuerrechtlich als Gewerbetreibender eingestuft. Das bedeutet, ab einem bestimmten Gewinn musst du zusätzlich Gewerbesteuer zahlen.
Weitere Informationen bekommst du bei einem Steuerberater, beim Bundesverband für sexuelle Dienstleistungen (www.busd.de) oder sehr kostengünstig in einem Lohnsteuerhilfeverein.
Wer seine Steuern nicht ordentlich beim Finanzamt abführt, kann wegen Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt werden.
Seit einiger Zeit wird in einigen Städten, z.B. in Köln eine so genannte Vergnügungssteuer verlangt. Diese Kommunalsteuer ist in jeder Stadt unterschiedlich. Diese Steuer wird nicht an das Finanzamt, sondern direkt an die Stadt gezahlt. Die Bescheide auf Vergnügungssteuer solltest du vorher prüfen lassen!
Das letzte, was du tun solltest, ist irgendeinen Brief, einen Bescheid oder einen Termin von einer Behörde in den Papierkorb zu werfen oder zu ignorieren. Informiere dich vorher bei einer Beratungsstelle, bei einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater!
Wie in vielen anderen Berufen kannst du auch mit einem Arbeitsvertrag in einem Bordell oder Club als Callboy arbeiten. Das heißt, du schließt mit dem Inhaber einen Arbeitsvertrag und dieser sollte sich um alles kümmern:
Trotz des Arbeitsvertrages bestimmst du, welchen Freier du bedienst und welche sexuellen Dienstleistungen du anbieten willst. Das ist das so genannte eingeschränkte Weisungsrecht.
Am besten, du lässt einen Experten deinen Arbeitsvertrag lesen. Denn er ist eure und deine Arbeitsgrundlage und sollte auch eure Absprachen enthalten.
Du arbeitest in einem Club, dort tanzt und strippst du und bietest unterschiedliche sexuelle Dienstleistungen an, die du selbst bestimmst. Für eine Arbeitszeit von Mittwoch bis Sonntag, von 21.00-5.00 Uhr erhältst du ein monatliches Grundgehalt, zusätzlich eine Getränkeprovision und eine Umsatzbeteiligung an den Dienstleistungen. Außerdem bist du in den gesetzlichen Sozialversicherungen (u.a. gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit) versichert.
Leider ist es trotz der neuen Möglichkeiten immer noch schwer einen Club zu finden, der ähnlich seriös und verantwortlich arbeitet.
Deshalb solltest du dich mit den rechtlichen Bestimmungen – auch zu deiner Sicherheit – vertraut machen:
Auf unserer Seite kannst du dir einen guten Überblick verschaffen, dich im Forum mit Fragen an andere Sexworker wenden oder mit uns in der virtuellen Beratungsstelle sprechen. Informationen und Hilfe findest du aber auch bei dem Bundesverband für sexuelle Dienstleistungen www.busd.de.
Ob du legal in der Prostitution arbeiten darfst – selbstständig oder mit Arbeitsvertrag – ist abhängig von deinem ausländerrechtlichen Status (z.B. eigenständiges Aufenthaltsrecht oder Deutschverheiratung) und abhängig davon, aus welchem Land du stammst (aus einem EU-Staat oder aus einem Staat mit EU-Assoziationsabkommen oder aus einem Nicht-EU Staat).
Eine Ausweisung, nur weil du anschaffen gehst, kann schon lange nicht mehr durchgeführt werden! Aber wenn du „gegen eine für die Ausübung der Gewerbeunzucht geltende Rechtsvorschrift oder behördliche Verfügung verstößt“, z.B. gegen die Sperrgebietsverordnung oder das Arbeitsverbot, kann dir eine Abschiebung drohen. Oder deine Arbeitserlaubnis wird nicht verlängert.
Für Personen aus Nicht-EU-Ländern gilt das Aufenthaltsgesetz. Hiernach gibt es nur zwei Aufenthaltstitel. Die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis. An den Aufenthaltstiteln erkennt man, ob man einer Arbeit nachgehen darf oder nicht.
Bei folgenden Aufenthaltstiteln ist sowohl die selbstständige Arbeit als auch die Arbeit auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages erlaubt:
Der Stempel im Pass gibt Auskunft darüber, welcher Arbeit man nachgehen darf.
Für eine unselbstständige Arbeit holt die Ausländerbehörde die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Dies wird dann im Pass vermerkt. Gegebenenfalls wird auch der Umfang eingetragen, die Art der Tätigkeit oder der Arbeitgeber.
Personen, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, bekommen häufig die Auflage, dass keine selbstständige Arbeit aufgenommen werden darf. Wenn du dich selbstständig machen willst, musst du den Antrag stellen, dass diese Auflage gestrichen wird.
Mit einem Touristenvisum ist jede Arbeit verboten!
Staatsangehörige der alten EU-Staaten (Belgien, Dänemark, England, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) und Norwegens, Islands, Maltas, Zyperns und der Schweiz dürfen grundsätzlich in Deutschland jede Art von Arbeit aufnehmen.
Wenn du aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik oder Ungarn kommst, kannst du seit dem 1. Mai 2004 als Selbstständiger der Prostitution nachgehen.
Du musst nur bei der Meldestelle, dem Bürgeramt oder bei der Ausländerbehörde deinen Wohnsitz anmelden und auf einem Formular (Selbstverpflichtungserklärung) Angaben zu deiner Person machen und unterschreiben, dass du als selbstständiger Callboy tätig sein willst. Außerdem musst du ein gewisses Startkapital nachweisen.
Vergiss nicht eine Kopie deines Passes oder Personalausweises beizufügen. Daraufhin erhältst du von der Behörde eine Freizügigkeitsbescheinigung EU! Ab dem 01.01.2007 gilt diese Regelung auch für Staatsbürger aus Rumänien und Bulgarien.
Danach musst du die Steueranmeldung beim Finanzamt vornehmen. Vergiss nicht eine Krankenversicherung abzuschließen!
Wenn du mit einem Arbeitsvertrag arbeiten möchtest, benötigst du eine Arbeitserlaubnis-EU oder Arbeitsberechtigung-EU (der Oberbegriff ist Arbeitsgenehmigung-EU). Diese bekommst du bei der Arbeitsagentur. Wer eine Arbeitsberechtigung hat, kann damit in ganz Deutschland arbeiten.
Wie alle anderen Selbstständigen musst du für deine Versicherungen selbst sorgen und Steuern bezahlen (siehe Selbstständigkeit).