ProstSchG – Das ProstituiertenSchutzGesetz

Kurzinfos aus Köln

Am 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten, nach dem sich alle Sexworker anmelden müssen. Auf der Seite „PROSTSCHG Informationen & Hilfe“ www.prostituiertenschutzgesetz.info findest du gebündelt und aktuell alle Informationen.

Wenn du Fragen zum Gesetz hast, melde dich gerne bei uns. Wir beraten dich zu Fragen rund um Prostituiertenschutzgesetz anonym und kostenfrei.

Bei Bedarf begleiten wir dich auch bei deiner Anmeldung.

Wichtiger Hinweis:

Der Bereich ordnungsbehördliche Anmeldung ist bis auf weiteres geschlossen. 

  • Die Ordnungsbehördliche Anmeldung ist wieder geöffnet.
  • Eine persönliche Vorsprache ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung und erfolgter Gesundheitsberatung möglich.  

Hier findest du die wichtigsten Infos der Stadt Köln.

Wenn du dich anmelden willst, musst du zuerst zur Gesundheitsberatung.

In der Gesundheitsberatung geht es unter anderem um Safer-Sex und sexuell übertragbare Krankheiten.

Du bekommst eine Bescheinigung, mit der du als nächstes zur Anmeldestelle gehst. Ohne Gesundheitsberatung kannst du dich nicht anmelden. Du kannst dich nach der Gesundheitsberatung und auch noch während des Anmeldegesprächs entscheiden, ob du dich noch anmelden möchtest oder nicht.

Bei der Anmeldung bekommst du noch mehr Informationen. Hier wirst du unter anderem nach deinem Alter, deiner Staatsangehörigkeit und nach deiner Adresse bzw. deiner postalischen Erreichbarkeit gefragt.

Wenn du dich angemeldet hast, bekommst du einen Prostituiertenausweis.

Du solltest zwei Passfotos für den Ausweis mitbringen. Für die Anmeldung brauchst du eine Bescheinigung über die Gesundheitsberatung.

Die Daten, die bei der Anmeldung erfasst werden, werden an das Finanzamt weitergeleitet.

Die Gesundheitsberatung und die Anmeldung befinden sich im gleichen Gebäude:

Gesundheitsberatung:

Stadthaus in Köln Deutz
Riegel A
8.Etage
Zimmer 28 und 29
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

0221 / 221 31840 oder
0221 / 221 31196

Du kannst nach der Gesundheitsberatung im Anschluss zur ordnungsbehördlichen Anmeldung gehen.

Seit der COVID-19-Pandemie benötigst du einen separaten Termin für die ordnungsbehördliche Anmeldung. In der Regel erhältst du vom Amt für öffentliche Ordnung („Ordnungsamt“) einen zeitnahen Anschlusstermin.

Ordnungsbehördliche Anmeldung:

Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung Stadthaus Deutz-Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

0221 / 221-33923 oder
0221 / 221-33922

Den Ausweis musst du bei dir haben. Wenn du bei deiner Arbeit kontrolliert wirst, zeigst diesen vor.

Die Anmeldung ist für dich in Köln kostenlos.

  • Es gibt eine Kondompflicht.

  • Wenn du unter 18 bist oder bei der Anmeldung der Verdacht besteht, dass du unter Zwang deine Arbeit ausübst, wirst du nicht angemeldet.

  • Bist du unter 21 Jahre? Dann musst du die Gesundheitsberatung 2-mal im Jahr und die Anmeldung 1-mal im Jahr wiederholen.

  • Bist du über 21 Jahre? Dann musst du die Gesundheitsberatung 1-mal im Jahr und die Anmeldung 2-mal im Jahr wiederholen.