ProstSchG – Das ProstituiertenSchutzGesetz

Kurzinfos aus Köln

Am 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten, nach dem sich alle in der Sexarbeit tätigen Personen anmelden müssen. Auf der Website „ProstSchG Informationen & Hilfe“ (www.prostituiertenschutzgesetz.info) findest du aktuelle Informationen hierzu.

Wenn du Fragen zum Gesetz hast, melde dich gerne bei uns. Wir beraten dich anonym und kostenfrei zu deinen Fragen rund um das Prostituiertenschutzgesetz.

Bei Bedarf begleiten wir dich auch bei deiner Anmeldung.

Wichtiger Hinweis:

Für eine Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sind erstens eine gesundheitliche Pflichtberatung und zweitens eine ordnungsbehördliche Anmeldung notwendig.

  • Die gesundheitliche Pflichtberatung findet nicht im Gesundheitsamt am Neumarkt, sondern im Stadthaus in Köln-Deutz statt.
  • Nach der Gesundheitsberatung stellt das Amt für öffentliche Ordnung (ebenfalls in Köln-Deutz) dir die Anmeldebescheinigung aus.
  • Wichtig ist, dass ihr jeweils einen Termin ausmachen müsst. Das könnt ihr telefonsich oder per E-Mail machen.

Bitte lest euch auch die ausführlichen Informationen der Stadt Köln durch! Diese findet ihr hier.


FAQ

  • Wenn du dich anmelden willst, musst du zuerst zur Gesundheitsberatung.
  • In der Gesundheitsberatung geht es unter anderem um Safer-Sex und sexuell übertragbare Krankheiten.
  • Du bekommst eine Bescheinigung, mit der du als nächstes zur Anmeldestelle gehst. Ohne Gesundheitsberatung kannst du dich nicht anmelden. Du kannst dich nach der Gesundheitsberatung und auch noch während des Anmeldegesprächs entscheiden, ob du dich noch anmelden möchtest oder nicht.
  • Bei der Anmeldung bekommst du noch mehr Informationen. Hier wirst du unter anderem nach deinem Alter, deiner Staatsangehörigkeit und nach deiner Adresse bzw. deiner postalischen Erreichbarkeit gefragt.
  • Wenn du dich angemeldet hast, bekommst du einen Prostituiertenausweis.

Du musst zwei Passfotos für den Ausweis mitbringen. Für die Anmeldung brauchst du eine Bescheinigung über die Gesundheitsberatung.

Die Daten, die bei der Anmeldung erfasst werden, werden an das Finanzamt weitergeleitet.

Die Gesundheitsberatung und die ordnungsbehördliche Anmeldung befinden sich im gleichen Gebäude.

Für die Gesundheitsberatung musst du telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren:

Gesundheitsberatung:

Stadthaus in Köln-Deutz
Riegel A
8. Etage
Zimmer 28 und 29
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

0221 / 221 31840 oder
0221 / 221 31196


Für die ordnungsbehördliche Anmeldung benötigst du einen separaten Termin. In der Regel erhältst du vom Amt für öffentliche Ordnung („Ordnungsamt“) einen zeitnahen Anschlusstermin. Den Termin kannst du ebenfalls telefonisch oder per E-Mail vereinbaren:

Ordnungsbehördliche Anmeldung:

Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung Stadthaus Deutz-Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

0221 / 221-33923 oder
0221 / 221-33922

Den Ausweis musst du bei dir haben. Wenn du bei deiner Arbeit kontrolliert wirst, zeigst du diesen vor.

Die Anmeldung ist kostenlos.

  • Es gibt eine Kondompflicht.

  • Wenn du unter 18 bist oder bei der Anmeldung der Verdacht besteht, dass du unter Zwang deine Arbeit ausübst, wirst du nicht angemeldet.

  • Bist du unter 21 Jahre? Dann musst du die Gesundheitsberatung 2-mal im Jahr und die Anmeldung 1-mal im Jahr wiederholen.

  • Bist du über 21 Jahre? Dann musst du die Gesundheitsberatung 1-mal im Jahr und die Anmeldung 2-mal im Jahr wiederholen.